Füge ein in Zeile 779 nach „Umweltschutz“: „Geschlechtergerechtigkeit“.
Begründung:
Ziel eines Tariftreue- und Vergabegesetzes ist unter anderem die Demokratisierung der Wirtschaft. Bei der Repräsentanz von Frauen und weiterer nicht-männlicher Geschlechter hinkt Bayerns Wirtschaft dramatisch hinterher (Gender-Pay-Gap, Teilzeitfalle, Vertretung in Leitungsorganen von Gesellschaften etc.). Dem Gleichstellungsauftrag des Art. 118 Abs. 2 der Bayerischen Verfassung gilt es hier Rechnung zu tragen.