4/II/2022 / Z 1-10 / ÄA 2

Ersetze z:1-10 durch:

  1. Die OV-Budgets bleiben in der bisherigen Höhe bestehen. Die Ausschüttung der Restguthaben erfolgt als Solidarbeitrag zukünftig nur an diejenigen Ortsvereine, deren Kontostand weniger als 5.000 Euro beträgt.
  2. Entfällt.
  3. Unterstützung der Social Media Arbeit der Ortsvereine durch Ausweitung der jetzigen Stelle. Konkret geht es um Betreuung und Schulung der OVs, Ausbau der internen Kommunikation, Darstellung der Arbeit der OVs, Aufbau einer Bilddatenbank usw.
  4. Einstellung einer weiteren Kraft bei der Münchner SPD zur Unterstützung der Ortsvereine. Für die Gestaltung und den Umfang der Stelle erstellt der UB-Vorstand im Einvernehmen mit den Ortsvereinen im 3. Quartal 2022 ein Konzept.
  5. Der Unterbezirk führt im 2. Halbjahr 2022 eine Spendenaktion zur Ausweitung der Geschäftsstelle durch, die sich an Mitglieder und Unterstützer der SPD München richtet.
  6. Der Unterbezirksvorstand erstellt ein konkretes Konzept zur Verbesserung der Spendenakquise der SPD München. Das Konzept soll sich an erfolgreichen Vorbildern in anderen SPD-Gliederungen orientierten. Der UB-Vorstand legt dieses Konzept dem Parteirat im 3. Quartal 2022 zur Zustimmung vor. Die Spendeneinnahmen aus dem 2. Halbjahr 2021 und dem 1. Halbjahr 2022 (zumindest in Gesamtsumme) sollen dabei transparent als Orientierungspunkte den Ortsvereinen vorgelegt werden.
  7. Der Unterbezirksvorstand wird im 2. Halbjahr 2022 gemeinsam mit den Ortsvereinen darauf hinwirken, dass bei veralteter Beitragsgrundlage die jeweiligen Mitgliedsbeiträge an die aktuelle Situation angepasst wird.
  8. Der Unterbezirk wird im 3. Quartal 2022 neue Formate entwickeln, um neue Mitglieder zu gewinnen. Diese Formate werden vom Unterbezirk ab dem 4. Quartal 2022 implementiert.
Begründung:
  1. Die Ortsvereine müssen in den nächsten drei Jahren jeweils drei Wahlkämpfe bestreiten und finanzieren – 2023 die Landtags- und Bezirkstagswahl, 2024 die Europawahl und 2025 die Bundestagswahl. Hierfür benötigen die Ortsvereine ausreichende Finanzmittel. Der Wegfall der OV-Budgets würde die Kampagnenfähigkeit einer Reihe von Ortsvereinen gefährden. Für Ortsvereine, die aktuell über ausreichend Reserven verfügen, ist eine Ausschüttung der Restbudgets nicht dringend notwendig. Hier kann ein Beitrag zur besseren Ausstattung der Geschäftsstelle geleistet werden.
  1. Durch die Änderung in Punkt 1 ist ein solcher Sonderfonds nicht nötig. Dieser wäre auch ansonsten nicht angemessen, da dann der von den OV-Delegierten gewählte geschäftsführende UB-Vorstand freihändig Gelder an die Ortsvereine verteilen könnte. Das wäre mit den Prinzipien der politischen Willensbildung von unten nach oben nicht vereinbar.
  2. Unverändert zum Antrag des UB-Vorstands.
  3. Vor der Einstellung einer Kraft zur Unterstützung der Ortsvereine sollte mit den Ortsvereinen geklärt werden, welcher Bedarf besteht.
  4. Diese Spendenaktion trägt zur Deckung der Stellenausweitungen bei. Sie wurde bereits von anderen SPD-Gliederungen und politischen MitbewerberInnen in München erfolgreich durchgeführt.
  5. Präzisierung zum Beschluss des Arbeitsprogramms 2022-2024 durch den Parteitag am 22.01.2022 (Z. 371ff.). Durch die dauerhafte Steigerung der Spendeneinnahmen können die neuen Stellen teilweise finanziert werden.