Ersetze in Zeile 111/112: „Wie setzen uns weiter für eine bundesweiten Mietenstopp ein.“ in „Wie setzen uns weiter für eine bundesweiten Mietenstopp, auch bei möbliertem Wohnraum, ein.“
Begründung:
Mehrer Artikel haben daraufhin gewiesen, dass insbesondere in den Großstädten mit Mitpreisbremse, diese dadurch umgangen wird, dass der Mietraum möbliert vermietet wird. Die Mietpreisbremse gilt meist nicht für diese möblierten Wohnräume.