Ab Z. 197 Wir fordern, einen Artikel in die Bayerische Bauordnung aufzunehmen, der die Genehmigung von Neubauten davon abhängig macht, dass die Dachfläche entweder begrünt oder mit einer Solaranlage ausgestattet wird. Dabei hat die Baubehörde ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Dachflächen mit Begrünung und mit Photovoltaikanlagen zu berücksichtigen.
Im Koalitionsvertrag haben SPD, FDP und Grüne festgelegt, dass alle geeigneten Dachflächen künftig für die Solarenergie genutzt werden sollen. Baden-Württemberg hat bereits eine Photovoltaikpflicht eingeführt, Berlin macht Solaranlagen ab 2023 zur Pflicht und in Bayern fordern immer mehr Kommunen eine Solarpflicht für Dächer.
Leider will die CSU-geführte Staatsregierung lediglich eine Photovoltaikpflicht für gewerbliche Neubauten umsetzen. Das ist viel zu wenig! Deswegen muss die Photovoltaikpflicht auf alle Neubauten ausgedehnt werden.
Zusätzlich sollte die klimatische Hitzeregulierung in Städten nicht außer Acht gelassen werden. Deshalb soll in betroffen Städten und Stadtteilen eine ausgewogene Dachflächenbegrünung die Bildung von Hitzeinseln verhindern.
Gerade wir in Neuperlach erleben in heißen Sommern wie sich unser Stadtteil aufgrund der vielen Plattenbauten aufheizt. Dem lässt sich mit einer verpflichtenden Dachbegrünung kosteneffizient und ökologisch entgegenwirken, denn eine Dachbegrünung führt zu einer verbesserten Wärmedämmung und bildet gerade im Sommer ein natürlicher und kostengünstiger Hitzeschild. Bei starkem Regen wird Überschusswasser durch die Dachbegrünung zurückgehalten. Dieses Wasser verdunstet an besonders heißen Tagen und sorgt für Kühlung und Luftbefeuchtung. Des Weiteren filtert die Dachbegrünung Luftschadstoffe und Feinstaub aus der Luft.
Mit einer Kombination aus Photovoltaikanlagen und Dachbegrünung stärken wir die Energieunabhängigkeit bei gleichzeitiger ökologischer und effizienter Klimaregulierung in Städten. Diese Kombination ist der richtige Weg, um die Gebäude in Bayern zukunftsfest zu machen.