3/II/2019 / Z 251 / ÄA 7

Z. 251-252:
Ersetze „Wir sind für tierversuchsfreie Forschung.“ durch:

„Im Bereich der Forschung betonen wir unsere Solidarität mit schwerkranken Mitmenschen jeden Alters in unserer Gesellschaft. Deshalb erkennen wir den gesellschaftlichen Nutzen von Krankheit- und Therapie-erforschenden Tierversuchen nach § 8 Abs. 1 des Tierschutzgesetzes der Bundesrepublik Deutschland an und unterstützen dessen strikte Überwachung durch die Regierung von Oberbayern.“

Begründung:
  1. Die Regelung von Tierversuchen gehört nicht in den kommunalen Kompetenzbereich. Vielmehr gilt hier europäisches Recht, das auf Bundesebene im Tierschutzgesetz verankert ist.
  2. 8 Abs. 1 Tierschutzgesetz verlangt Sachkunde der Versuchsleiter und Vermeidung von Schmerzen bei den Versuchstieren.
  3. Die ständige Zunahme von Therapieerfolgen bei schweren Krankheiten wie Herz-Kreislauferkrankungen, Krebs, Erkrankungen des Nervensystems usw. sind den verantwortungsvoll durchgeführten Versuchen an Tieren zu verdanken. Sie entschlüsseln die Mechanismen der Krankheiten und können deshalb neue Therapieansätze testen. Manche bisher als unheilbar geltende Krankheiten (AIDS, sowie bestimmte Formen von Leukämien und Hautkrebs etc.) sind jetzt heilbar (Immuntherapie von Krebs) oder zumindest nicht mehr unmittelbar lebensbedrohlich (Infektionsblocker von HIV-AIDS-Viren).
  4. Keine Industrienation und schon gar nicht die im biomedizinischen Bereich weltweit anerkannte Region München mit exzellenten Forschungseinrichtungen und Krankenhäusern, kann es sich leisten, das biomedizinische Know How und die Produkte im Ausland entwickeln zu lassen, in dem es (Beispiel China), z.T. weit weniger strikte Tierschutzgesetze gibt. München mit seiner biomedizinischen Industrie darf seine führende Rolle nicht abgeben.
  5. Es ist ein grundlegendes Prinzip der Sozialdemokratie, im Geiste der Solidarität Fortschritte für die Menschen und die fortwährende Verbesserung ihrer Lebensumstände zu erzielen. Das muss verantwortungsbewusst auch für den medizinischen Bereich gelten.