9/I/2024 / Z 7 / ÄA 3

Füge ein nach Z. 7:

„Es soll eine Historiker*innen-Kommission eingesetzt werden, die Provenienzforschung zu den Exponaten betreibt.“

Begründung:

Bei derart alten Sammlungen ist oft die Herkunft der Exponate unklar. Gerade da die Sammlung in der NS-Zeit Weiterbetrieben wurde, könnten Körperteile ohne Einwilligung der Verstorbenen, bzw. der Angehörigen in die Sammlung gelangt sein, möglicherweise von Zwangsarbeiter*innen, Kriegsgefangenen oder KZ-Häftlingen. In so einem Fall sollten die Exponate nicht angestellt werden.