1/I/2024 Planung der Gesundheitsversorgung München und Entwicklung München Klinik

Status:
angenommen

Die SPD-Stadtratsfraktion und das Gesundheitsreferat werden aufgefordert, wesentliche gesundheitspolitische Rahmenbedingungen zum Bedarf an Gesundheitsversorgung in den Stadtgebieten zu betrachten und zu planen.

Mithilfe der Prognosen des Gesundheitsreferates bewertet die SPD-Stadtratsfraktion die zukünftige Versorgungsstruktur der München Klinik an den verschiedenen Standorten einschließlich des bedarfsnotwendigen Leistungsangebotes zur Steigerung der Versorgungsqualität und gemäß der sich fortentwickelnden Behandlungsstrukturen (stationär, teilstationär oder ambulant). Der Versorgungsbedarf und die Behandlungsqualität stehen im Fokus der gesundheitspolitischen Maßnahmen in gemeinwohlorientierten Strukturen.

Begründung:

Die SPD München hat sich mit ihrer Pressemitteilung zu den positiven Auswirkungen der Krankenhausreform am 02.06.2023 grundsätzlich eindeutig und zutreffend positioniert. Die Abstimmungen der Bund-Länder-Ebene zur Krankenhausreform insbesondere zur Vorhaltefinanzierung sind grundsätzlich geeignet, vor allem öffentliche und gemeinwohlorientierte Krankenhäuser zu entlasten. Bayern blockiert die Fortentwicklung des Leistungsgeschehens und der Versorgungsqualität als die geeigneten Kriterien der Krankenhausplanung. Bayern blockiert deshalb die notwendigen Änderungen im Krankenhausplanungs- und -finanzierungsrecht des Bundes. Der Freistaat gefährdet mit dieser Blockade die wirtschaftliche Existenz der Krankenhäuser. Trotz der Investitionspflichten der Bundesländer wird sogar die Einrichtung eines Transformationsfonds verhindert. Dieser soll den bedarfsnotwendigen Krankenhäusern bei Umstrukturierungsmaßnahmen helfen.

Hier liegt eine große Chance für die München Klinik.

Die Münchner Sozialdemokratie verfolgt kritisch und mit großer Sorge den nunmehr eingeleiteten Prozess der Zielbildung der München Klinik (MüK). Sie erwartet eine bedarfsgerechte Ansiedelung der Versorgungsangebote an den Standorten der MüK unter medizinischen Gesichtspunkten gemäß dem soliden prognostizierten Bedarf an Daseinsvorsorge im Gesundheitswesen. Es ist gesundheitspolitische und gesundheitsfachliche Aufgabe der Stadt, unter Berücksichtigung der zukünftigen Bevölkerungsentwicklung, der stadtplanerischen Vorhaben und der demografischen Entwicklung den grundsätzlichen Bedarf an Gesundheitsversorgung in den Stadtgebieten zu bewerten. Anhand der Prognosen des Gesundheitsreferates soll mit der Expertise der MüK für München und das MüK-Einzugsgebiet der Region 14 der Versorgungsbedarf, die notwendigen Leistungsgruppen und stationären oder nicht stationären Behandlungsleistungen geklärt werden. Vor allem in Bereichen drohender Unterversorgung ist eine politische Intervention erforderlich. Soweit gesetzlich zulässig, soll die MüK sich mit Hilfe gemeinnütziger Medizinischer Versorgungszentren oder durch anderweitige Kooperationen um vernetzte Behandlungsstrukturen ohne Brüche in der notwendigen Versorgung bemühen. Dabei soll sich die MüK auf Augenhöhe, partnerschaftlich und ohne finanzielle Verluste an vernetzten Versorgungsstrukturen beteiligen.

Beschluss: angenommen
Text des Beschlusses:

Die SPD-Stadtratsfraktion und das Gesundheitsreferat werden aufgefordert, wesentliche gesundheitspolitische Rahmenbedingungen zum Bedarf an Gesundheitsversorgung in den Stadtgebieten zu betrachten und zu planen.

Mithilfe der Prognosen des Gesundheitsreferates bewertet die SPD-Stadtratsfraktion die zukünftige Versorgungsstruktur der München Klinik an den verschiedenen Standorten einschließlich des bedarfsnotwendigen Leistungsangebotes zur Steigerung der Versorgungsqualität und gemäß der sich fortentwickelnden Behandlungsstrukturen (stationär, teilstationär oder ambulant). Der Versorgungsbedarf und die Behandlungsqualität stehen im Fokus der gesundheitspolitischen Maßnahmen in gemeinwohlorientierten Strukturen.

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: