48/III/2023 Verbesserung der Ambulanten Medizinischen Versorgung VI - Digitale Teilhabe im Gesundheitswesen für alle Bürger:innen sichern

Status:
angenommen

Die durch den Stadtratsbeschluss (Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 16075) aus dem November 2019 beschlossene Digitale Teilhabe-Möglichkeit aller Bürger:innen (https://www.rismuenchen.de/RII/RII/DOK/SITZUNGSVORLAGE/5718135.pdf) ist durch das Sozialreferat in Zusammenarbeit mit dem IT-Referat weiterzuentwickeln. Das Sozialreferat wird beauftragt in Zusammenarbeit mit dem IT-Referat dem Stadtrat spätestens im ersten Quartal 2024 einen Beschlussentwurf zur Weiterentwicklung des Stadtratsbeschlusses zur Digitalen Teilhabe vorzulegen.

Begründung:

Die Stadt München muss im Rahmen ihrer verwaltungs- und kommunalpolitisch-rechtlichen Möglichkeiten sicherstellen, dass alle Bürger*innen im Rahmen der digitalen Kommunikation zwischen allen im Gesundheitswesen Beteiligten beeinflussen können, ob und welche Daten in welcher Form ausgetauscht und an wen weitergegeben werden. Sie müssen zur Sicherung der persönlichen Gesundheit uneingeschränkten Zugriff auf die digitalen Gesundheitsangebote und -leistungen erhalten. Immer mehr ärztliche Leistungen sind nur noch nach vorheriger Online-Anmeldung oder digital verfügbar. Auch der Zugriff auf die eigenen Gesundheitsdaten, die eigene elektronische Patientenakte, der Erhalt von Medikamenten per elektronischem Rezept ist künftig nur noch digital möglich. Ärzte und Krankenversicherungen bieten Vorsorge-Leistungen in ‚Apps‘ auf dem Smartphone an, die Überwachung von Gesundheitsindikatoren – wie z.B. bei Diabetes – wird zunehmend digitalisiert auf Smartphone-Apps übertragen. Die digitale Teilhabe mittels PC, Laptop, Tablet oder Smartphone wird zunehmend unumgänglicher. Es ist daher dringend geboten der Kreis der Bürger*innen ohne digitale Teilhabe, ohne digitale Zugriffsmöglichkeit auf Gesundheitsangebote und -leistungen soweit als möglich zu verringern. Datenschutz- und Datensicherheits-Aspekte müssen dabei unter Beteiligung aller Beteiligten und geeigneter Experten diskutiert und im Rahmen der Gestaltung der digitalen Teilhabe berücksichtigt werden. Es ist daher zwingend geboten die bereits 2018 von der Stadt ergriffene Initiative zur digitalen Teilhabe den weiterentwickelten digitalen Informations- und Leistungsangeboten anzupassen und alle Bürger*innen auch an der digitalen Entwicklung im Gesundheitswesen unter Berücksichtigung der zum 1. Januar 2024 in Kraft tretenden Änderungen im Gesundheitswesen (Telematikinfrastruktur, Digitale Gesundheits-Identität, European Health Data Space, elektronische Patientenakte, elektronisches Rezept, elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) teilhaben zu lassen.

 

Änderungsanträge
Status Kürzel Seite Zeile AntragstellerInnen Text PDF
angenommen 48/III/2023 / Z Empfänger / ÄA 1 Empfänger Antragskommission Streiche OB
Beschluss: angenommen
Text des Beschlusses:

Die durch den Stadtratsbeschluss (Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 16075) aus dem November 2019 beschlossene Digitale Teilhabe-Möglichkeit aller Bürger:innen (https://www.rismuenchen.de/RII/RII/DOK/SITZUNGSVORLAGE/5718135.pdf) ist durch das Sozialreferat in Zusammenarbeit mit dem IT-Referat weiterzuentwickeln. Das Sozialreferat wird beauftragt in Zusammenarbeit mit dem IT-Referat dem Stadtrat spätestens im ersten Quartal 2024 einen Beschlussentwurf zur Weiterentwicklung des Stadtratsbeschlusses zur Digitalen Teilhabe vorzulegen.

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: