25/III/2023 Leistungsgerechte Bezahlung nach TV-L für das pädagogische Personal an Schulen mit Ganztagsangebot

Status:
in geänderter Fassung angenommen

Kurzfristig fordern wir die Vergütung des in der Ganztagsbetreuung in Schulen eingesetzten, externen Personals gemäß den jeweils beschriebenen Anforderungen und der eingebrachten Qualifikation, sowie des entsprechenden Stundenumfanges der Tätigkeit nach TV-L.

Begründung:

Seit Einführung des Ganztagsschulmodells leisten bundesweit sogenannte „Seiteneinsteiger*innen“ als pädagogische „Ergänzungskräfte“ in Schulen mit Ganztagsangebot einen äußerst wichtigen Beitrag im Bereich der Betreuung, Hausaufgabenbegleitung, Leitung von Arbeitsgemeinschaften, Angebot von lernbegleitender Förderung/Differenzierung. Ohne den Einsatz dieser „Quereinsteiger*innen“ wäre das Bildungs- und Betreuungsmodell in Schulen mit Ganztagsangebot personell nicht darstellbar. Dennoch werden die in den Schulen Beschäftigten weder leistungsgerecht bezahlt (oft gemäß Mindestlohn!) noch über TVL- Verträge (Praxis des Auslaufens von Verträgen zum Schuljahrsende) beschäftigt.

Änderungsanträge
Status Kürzel Seite Zeile AntragstellerInnen Text PDF
angenommen 25/III/2023 / Z Überschrift / ÄA 1 Überschrift Louisa Pehle / Antragskommission statt: \"für alle Arbeitnehmer*innen\": \"für das pädagogische Personal\"   Die Überschrift lautet dann: Leistungsgerechte Bezahlung nach TV-L für das pädagogische Personal an Schulen mit Ganztagsangebot
angenommen 25/III/2023 / Z Empfänger*innen / ÄA 2 Empfänger*innen Louisa Pehle / Antragskommission Streiche den Oberbürgermeister als Empfänger des Antrags
Beschluss: angenommen
Text des Beschlusses:

Kurzfristig fordern wir die Vergütung des in der Ganztagsbetreuung in Schulen eingesetzten, externen Personals gemäß den jeweils beschriebenen Anforderungen und der eingebrachten Qualifikation, sowie des entsprechenden Stundenumfanges der Tätigkeit nach TV-L.

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: