Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus findet eine Regelung, die es Drittkräften mit pädagogischen Qualifikationen ermöglicht, im Pflicht- oder Wahlpflichtunterricht eingesetzt zu werden und so die Schulen zu entlasten.
Seit 2016 besteht die Möglichkeit, Unterstützung und Ergänzung des schulischen Angebots durch Drittkräfte zu ermöglichen. Die Mittel hierfür sind zweckgebunden zur Unterstützung des Spracherwerbs von Kindern und Jugendlichen bestimmt, die als Flüchtlinge nach Bayern gekommen sind. Die Schulen sollen in die Lage zu versetzt werden, die im Rahmen des Unterrichts angebotene Sprachförderung bedarfsgerecht v. a. durch zusätzliche Sprach- und ggf. Alphabetisierungskurse zu unterstützen. Jedoch ist eine alltagsintegrierte Sprachförderung mit den derzeitig geltenden Regelungen nicht möglich, da Drittkräfte nicht im Pflicht- oder Wahlpflichtunterricht eingesetzt werden dürfen. Dies bedeutet in der Praxis, dass sie auch keine Unterrichtsgänge, die gerade für diesen Ansatz wichtig wären, durchführen können, da sie keine Aufsichtspflicht ausüben dürfen. Angesichts des hohen Fachkräftemangels im Schulbereich ist dies kontraproduktiv. Drittkräfte sind in der Regel pädagogisch qualifiziert, es besteht folglich kein Anlass zu dieser den Alltag der Schulen erschwerenden Regelung.
Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus findet eine Regelung, die es Drittkräften mit pädagogischen Qualifikationen ermöglicht, im Pflicht- oder Wahlpflichtunterricht eingesetzt zu werden und so die Schulen zu entlasten.