Das „Übereinkommen gegen Streumunition“ wurde von der Bundesrepublik Deutschland 2009 ratifiziert, wie dies inzwischen 111 Staaten getan haben. Das Abkommen trat 2010 in Kraft.
Vor diesem Hintergrund und angesichts des geplanten Einsatzes von Streumunition durch die Ukraine, die sich gegen den Angriff aus Russland zur Wehr setzen muss, fordern wir die Bundesregierung und die Fraktion der SPD im Deutschen Bundestag auf, an der Ächtung von Streumunition mit Nachdruck festzuhalten und dies öffentlich zu machen.
Streumunition wurde verboten, weil der Einsatz in hohem Maß zivile Opfer fordert. Der russische Einsatz von Streumunition ist bereits nahe an einem Kriegsverbrechen und sollte nicht als Beispiel dienen.
Das „Übereinkommen gegen Streumunition“ wurde von der Bundesrepublik Deutschland 2009 ratifiziert, wie dies inzwischen 111 Staaten getan haben. Das Abkommen trat 2010 in Kraft.
Vor diesem Hintergrund und angesichts des geplanten Einsatzes von Streumunition durch die Ukraine, die sich gegen den Angriff aus Russland zur Wehr setzen muss, fordern wir die Bundesregierung und die Fraktion der SPD im Deutschen Bundestag auf, an der Ächtung von Streumunition mit Nachdruck festzuhalten und dies öffentlich zu machen.
Streumunition wurde verboten, weil der Einsatz in hohem Maß zivile Opfer fordert. Der russische Einsatz von Streumunition ist bereits nahe an einem Kriegsverbrechen und sollte nicht als Beispiel dienen.