13/II/2023 / Z 17 / ÄA 1

Status:
nicht behandelt

Ergänze nach Zeile 17:

Darüber hinaus hat sich gezeigt, dass die Mindestlohnkommission dringend reformiert werden muss. Dafür fordern wir folgende Anpassungen:
– Die Festlegung des Mindestlohns muss sich auf den zuvor geltenden Betrag beziehen. Auch politisch beschlossene Erhöhungen müssen dabei selbstverständlich berücksichtigt werden.
– Eine Entscheidung gegen die geschlossene Abstimmung der Arbeitnehmer*innen-Seite darf zukünftig nicht möglich sein.
– Die Bundesregierung muss die Möglichkeit bekommen, die Höhe des Vorschlags der Mindestlohnkommission nach oben korrigieren können, wenn es die politische Situation erfordert oder muss Vorschläge zur Korrektur an die Mindestlohnkommission zurückweisen können