12/II/2023 Elterngeld – die Wiege der paritätisch verteilten Care Arbeit

Status:
Überweisung

Forderung:

  • Das Elterngeld wird über 18 Monate bezahlt, wenn beide Eltern jeweils 9 Monate in Anspruch nehmen, wenn nur ein Elternteil Elterngeld in Anspruch nimmt besteht der Anspruch über 12 Monate
  • Das Elterngeld kann in den ersten 24 Lebensmonaten des Kindes in Anspruch genommen werden
  • Alleinerziehende Personen beziehen Elterngeld über 18 Monate
  • Das ausgezahlte Elterngeld entspricht dem durschnittlichen Nettolohn der letzten 24 Monate. Die Kappungsgrenze ist jährlich anzupassen und orientiert sich am Median-Einkommen der Stadt des Erstwohnsitzes
  • Der Deckelungsbetrag beim Elterngeld Plus wird ebenfalls auf Höhe des Median-Einkommens angehoben
  • In den 8 Wochen nach der Geburt bekommen die Eltern eine Elternschaftsfreistellung, die das Mutterschaftsgeld ersetzen, es soll weiterhin von der gesetzlichen Krankenkasse und mit einem Arbeitgeber*innenzuschuss finanziert werden und dem durchschnittlichen Nettogehalt der letzten drei Monate entsprechen.
  • Der Basiselterngeld Mindestbetrag wird auf 1200€ angehoben, regelmäßig evaluiert und jährlich inflationsbereinigend erhöht
  • Das Elterngeld wird nicht auf das Bürger*innengeld oder andere staatliche Transferleistungen angerechnet
Begründung:

Wir stehen für einen Sozialstaat der Anreize für eine paritätische Verteilung von Erwerbsarbeit und Care-Arbeit setzt. Neben den erlernten Rollenvorstellungen sind auch ökonomische Fragen für die Verteilung der Erwerbsarbeit nach Geburt eines Kindes entscheidend. Bei einer bestehende Gender-Pay-Gap fällt es vielen Eltern insbesondere dann schwer auf das Einkommen des männlichen Elternteils zu verzichten, wenn hohe Lebenshaltungskosten finanziert werden müssen. Insbesondere die Zeit nach der Geburt ist psychisch und physisch herausfordernd. Die ersten acht Wochen nach der Geburt wollen wir Familien die Zeit geben, sich auf die neue Situation einzustellen. Diese Zeit nennen wir bewusst nicht Elternschafts-„Urlaub“ sondern Elternschaftsfreistellung. Das selbe gilt für Kinder in Adoptions- oder Vollzeitpflege ab dem ersten Tag in der Familie. Ein entscheidender Punkt für die schlechterer Bezahlung von Frauen ist die Erwartung, sie könnten durch Elternschaft für längere Zeit auf dem Arbeitsmarkt ausfallen. Die ungleiche Verteilung von Sorgearbeit verstärkt dadurch wiederum die Nachteile in Bezug auf die Erwerbsarbeit. Deshalb wollen wir Anreize setzen die Elternzeit paritätisch aufzuteilen und fordern die Verlängerung des Elterngeldbezugs auf 18 Monate, wenn er paritätisch in Anspruch genommen wird. Die Höhe des Mindestbetrages des Basiselterngeldes wollen wir deutlich anheben von aktuell 300€ auf 1200€. Elternschaft ist Arbeit, die von einem solidarischen und feministischen Sozialstaat auch als solche anerkannt und honoriert werden sollte.