3/I/2023 / Z 272 / ÄA 13

Ersetze: „Das beginnt bei einem neuen Betriebsverfassungsgesetz, das Betriebsräten mehr Mitsprache in Transformations- und Digitalisierungsfragen gibt, über einen stärkeren Einsatz für mehr Selbstbestimmtheit und die Gleichstellung der Geschlechter, der Stärkung von Weiterbildungsmöglichkeiten bis hin zur Verstärkung der Schutzstandards für Beschäftigte “

Durch „Wir wollen das Betriebsverfassungsgesetz so weiterentwickeln, dass Betriebsräte und ihre Gremien auch über die Art der Produktion, Investitionen, die Erreichung von Klimaneutralität und den Umgang mit Ressourcen demokratisch entscheiden. Die Beschäftigten selbst haben das größte Interesse daran, dass ihr Arbeitsplatz und ihr Arbeitsinhalt so weiterentwickelt wird, dass er einerseits erhalten wird und andererseits einen gesellschaftlich sinnvollen und damit auch klimaschützenden Zweck erfüllt. Das Interesse der Kapitaleigner*innen und Aktionäre steht dem sogenannten „Gemeinwohl“  im Widerspruch gegenüber. Es gilt daher, mit dem Instrument der Demokratisierung deren Interessen zu schmälern und letztlich überflüssig zu machen. Im Rahmen dieses Prozesses gilt es, Schutzstandards für Beschäftigte insbesondere mit Blick auf Arbeitszeiten und psychische Belastung in der neuen Arbeitswelt zu stärken und über einen stärkeren Einsatz für mehr Selbstbestimmtheit die Gleichstellung der Geschlechter, der Stärkung von Weiterbildungsmöglichkeiten bis hin zur Verstärkung der Schutzstandards für Beschäftigte zu erreichen.

Auch muss die enorme Produktivkraftentwicklung der vergangenen Jahre endlich zur Reduktion der Wochenarbeitszeit auf maximal 30 Stunden führen.“