Ergänze Z. 178 am Ende: “im Verhältnis zu den dafür anfallenden Kosten.”
Begründung:
Es gibt nur ein begrenztes Budget, daher sollen für die Einhaltung der Klimaziele nicht nur die CO2-Ersparnis pro einzelner Maßnahme berücksichtigt werden, sondern auch die Kosten verglichen werden (zb mehrere Maßnahmen zum selben Geldeinsatz mit in Summe mehr CO2-Ersparnis).