Füge ein Z. 75 als Pkt 5 neu (die weitere Nummerierung verschiebt sich)
Um sozialverträgliche Nachverdichtung zu fördern, fordern wir Konzepte zur Befreiung von der Stellplatzsatzung (bzw. der verpflichtenden Stellplatzablöse bei Nichtherstellbarkeit von Stellplätzen) zu entwickeln, wenn Vermieter*innen sich im Gegenzug zu einer sozialen Bindung für den neugeschaffenen Wohnraum verpflichten. So können z. B. Genossenschaften gezielt unterstützt werden Dachgeschosse auszubauen oder ihre Gebäude aufzustocken. Weiter soll es bei kleinteiligen Nachverdichtungsprojekten (d. h. < 10 WE, da dort nicht mittels Mobilitätskonzept der Stellplatzschlüssel abgesenkt werden kann) möglich sein, auf die Stellplatzablöse zu verzichten, wenn Vermieter*innen nachweisen können, dass der Wohnraum in den ersten 5 Jahren an Mieter*innen ohne eigenen zugelassenen Pkw vermietet wird (innerhalb der ersten Jahre, könnte sich die Stadt eine Nachforderung der Stellplatzablöse vorbehalten).