9/III/2022 / Z / ÄA 1

Status:
angenommen

Z. 61-63 ersetzen durch “und die Möglichkeiten des Baulandmobilisierungsgesetzes durch die landesrechtlich notwendigen Rechtsverordnungen auch vollständig umsetzt. Und zwar explizit einschließlich dem Umwandlungsverbot von Miet- in Eigentumswohnungen.”