Die Stadt München soll einen Handwerker:innen-Gutschein einführen, bei dem Reparaturen von Haushalts- und Elektrogeräten bezuschusst werden. Analog zum Handwerkerbonus von Wien soll der Gutschein direkt an teilnehmende Handwerksbetriebe ausgezahlt werden, während Bürger:innen ihn im Internet herunterladen können und vor Ort einlösen können. Der Wert soll 50% der Reparaturkosten decken mit einer Obergrenze von 200 Euro. Der Gutschein soll zeitlich begrenzt laufen auf ein Jahr, und bei Bedarf erneuert oder verlängert werden, wenn die Maßnahme sich als erfolgreich erweist.
Reparaturkosten für Elektrogeräte und Haushaltsgeräte betragen teilweise zwei Drittel oder mehr der Kosten für ein Neugerät mit Garantie. Dadurch ist ein Kreislauf des Wegwerfens und Neukaufs entstanden, selbst wenn Reparaturen möglich sind. Das verursacht nicht nur einen übermäßigen Ressourcenverbrauch und ein stetiges Wachstum an Elektroschrott, auch wird für die Neuproduktion von Geräten deutlich mehr Energie verbraucht als durch die Reparatur und den Erhalt. Angesichts der sich zuspitzenden Klimakrise, die wir auch in München in Form von zunehmenden Wetterextreme zu spüren bekommen, sollten wir jede Gelegenheit nutzen, ressourcenschonend zu leben und Energie einzusparen.
Hierfür gibt es bereits Bestrebungen auf europäischer Ebene: Das „Recht auf Reparatur“ soll den Kreislauf des Wegwerfens und Neukaufens bremsen, in dem es fordert, Geräte so zu bauen, dass sie reparierbar sind – etwa indem Handydisplays nicht geklebt, sondern gesteckt werden und damit austauschbar sind. Beim “ Recht auf Reparatur“ handelt es sich um eine Vorgabe der Europäischen Union, die bereits in Kraft getreten ist. Der Koalitionsvertrag sieht ebenfalls das Recht auf Reparatur vor. Zu einer Senkung der Reparaturkosten sind jedoch noch keine Schritte geplant. Ähnlich wie manche Bundesländer soll München diesen Gutschein daher einführen und solange laufen lassen, bis Bestimmungen auf Bundesebene die Lücke füllen.
Die Umsetzung soll über einen Gutschein erfolgen, den Bürger:innen sich im Internet herunterladen können, und bei registrierten Handwerksbetrieben einlösen. Diese erhalten die Erstattung über die Stadt bei Einreichung des Gutscheins und der zugehörigen Rechnung. Damit ist es der Stadt möglich, Qualitätsvorgaben bei den registrierten Handwerksbetrieben einzuführen (z.B. Einhaltung Mindestlohn und Arbeitszeitgesetz). Gleichzeitig werden lokale Betriebe unterstützt.
Änderungsanträge
Status | Kürzel | Seite | Zeile | AntragstellerInnen | Text | |
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abgelehnt | 4/I/2022 / Z / ÄA 1 | Ändere Adressat: Stadtratsfraktion |