5/II/2022 Überlegungen „Inklusion“ Wahlprogramm SPD München/ Bayern

Juli 2014: „Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) hat sein Versprechen erneuert, bis 2023 im Freistaat für eine komplette Barrierefreiheit zu sorgen. Diese Zusage beziehe sich „auf alles“, sagte er am Dienstag nach einer Kabinettssitzung in München – also Bahnsteige, Schulen, öffentliche Gebäude, Straßen und vieles mehr.“ (Mittelbayerische, online vom 01. Juli 2014)

Inklusion ist nicht nur eine gute Idee, sondern ein Menschenrecht. Inklusion bedeutet, dass kein Mensch ausgeschlossen, ausgegrenzt oder an den Rand gedrängt werden darf. Als Menschenrecht ist Inklusion unmittelbar verknüpft mit den Ansprüchen auf Freiheit, Gleichheit und Solidarität. Damit ist Inklusion sowohl ein eigenständiges Recht, als auch ein wichtiges Prinzip, ohne dessen Anwendung die Durchsetzung der Menschenrechte unvollständig bleibt.

Barrierefreiheit ist eine zentrale Voraussetzung für Inklusion. Immer dann, wenn Menschen auf Barrieren stoßen, bleibt ihnen die volle Teilhabe an der Gesellschaft und somit ein selbstbestimmtes Leben verwehrt. Barrieren stehen nicht nur Menschen mit Behinderung im Weg, sondern auch:

  • Menschen ohne Beeinträchtigung
  • Kindern und ihren Eltern
  • Menschen mit Migrationshintergrund,
  • Senioren oder Menschen mit einer Erkrankung
  • oder Menschen, die nur vorübergehend in ihrer Mobilität eingeschränkt sind.

Deshalb geht Barrierefreiheit uns alle an. Zum Beispiel hilft ein Aufzug in einer Arztpraxis nicht nur Eltern mit Kinderwagen, sondern auch Menschen, die Schwierigkeiten beim Treppensteigen haben. Informationen zur Corona-Pandemie in Leichter Sprache nutzen nicht nur Menschen mit geistiger Beeinträchtigung, sondern zum Beispiel auch Menschen, die nicht gut deutsch sprechen oder kaum lesen können. Von Barrierefreiheit profitieren alle.

Bei Barrierefreiheit geht es um die Gestaltung des allgemeinen Lebensumfeldes für alle Menschen. Das heißt zum Beispiel, dass:

  • Gebäude und öffentliche Orte
  • Arbeitsplätze und Wohnungen
  • Verkehrsmittel und Gebrauchsgegenstände
  • Dienstleistungen und Freizeitangebote

so gestaltet werden, dass sie für alle Menschen ohne fremde Hilfe zugänglich sind. Neben räumlicher Barrierefreiheit gibt es auch andere Bereiche des Lebens, in denen Barrieren abgebaut werden müssen, etwa durch

  • Barrierefreie Informationen
  • Barrierefreie Kommunikation (z. B. Leichte Sprache)
  • Digitale Barrierefreiheit im Internet.

Es bedeutet auch, dass geistig eingeschränkte oder psychisch kranke Personen befähigt werden, ihre Teilhabechancen zu erkennen, informiert zu sein, Entscheidungen zu treffen, Anträge zu stellen und zu verfolgen.

 

Die SPD München/ Bayern setzt sich ein

  • Inklusion als zentrales Element der Stadtgestaltung zu etablieren
  • Barrierefreiheit in allen Bereichen und auf allen kommunalen Ebenen zu fördern
  • Gebärden-Dolmetscher*innen in allen öffentlichen Bereichen einzusetzen
  • Die Finanzierung von speziell ausgebildeten Blinden- und Therapiehunden zu verbessern
  • Die Einrichtung eines Spezialdienstes auf Bezirksebene für geistig eingeschränkte oder psychisch schwer kranke Personen, der die Methoden Unterstützte Kommunikation, aufsuchende Sozialarbeit, Case-Management und motivierende Gesprächsführung kombiniert – und dadurch Teilhabe ermöglicht